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Menschenrechtslage der Bahá’í

Menschenrechtsexperten gehen im Bundestag auf zunehmende Verfolgung der Bahá’í im Iran ein

Berlin, 14. Mai 2021 – In seiner 81. Sitzung am 5. Mai 2021 hörte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag Sachverständige zu ihrer jeweiligen Einschätzung des 14. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung an. Geladen waren unter anderem Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte e.V. (IGFM) und Neda Soltani, Referentin für gefährdete und geflüchtete Wissenschaftler*innen an der Humboldt Universität zu Berlin.

Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, betonte in seiner Darstellung, wie die Corona-Pandemie bestehende Menschenrechtsverletzungen noch verstärkte und von einigen Regierungen als Vorwand für zunehmende Unterdrückung genutzt werde. Beispielhaft ging er darauf ein, wie im Iran insbesondere religiöse Minderheiten als Schuldige und Verbreiter der Pandemie gebrandmarkt und systematisch diskriminiert werden.

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Der Fall der Yárán

Im Frühjahr 2017 hat für die sieben ehemaligen Mitglieder der iranischen Bahá’í-Führung das zehnte Jahr ihrer Haft begonnen. Fünf der sieben Bahá’í, die auch als Yárán (Freunde) bekannt sind, befinden sich weiterhin in einem streng bewachten Flügel für politische Gefangene des Gohardasht-Gefängnisses in Karaj. Die beiden weiblichen Mitglieder wurden ins berüchtigte Teheraner Evin-Gefängnis verlegt. Am 18. September  wurde bekannt, dass Mahvash Sabet aus dem Gefängnis entlassen wurde und damit ihre 10-jährige Haftstrafe beendet.

Mavash Sabet - Mit Klick mehr Informationen
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Nicht ein weiteres Jahr!

Globale Kampagne für die Yárán vom 14. Mai 2017 bis 14. Mai 2018

Am Sonntag, den 14. Mai 2016 endet das neunte Jahr der Inhaftierung der sieben „Yaran“ (dt.: Freunde), die zuvor als informelles Führungsgremium die Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá’í-Gemeinde koordiniert hatten.
Für Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm beginnt das zehnte und damit letzte Jahr ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung. Zahlreiche Menschen im Iran und auf der ganzen Welt sehen dem Ende dieser langen, menschenrechtswidrigen Haftstrafe erwartungsvoll entgegen. Mit der Forderung einer umgehenden Haftbeendigung, spätestens zum 14. Mai 2018, führt die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) eine globale Kampagne durch, die bis zur tatsächlichen Freilassung der Yaran andauern soll.

Seit 9 Jahren unrechtmäßig inhaftiert. Wir fordern die sofortige Freilassung der 7 #Bahai im #Iran. #ReleaseBahai7Now #Menschenrechte #Iran 

Video zur Kampagne - Klick
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Welle von Bahai Verhaftungen im Jemen

21 April 2017

Mindestens 25 Baha'is wurden von den Behörden in Sana'a aufgefordert und gezwungen, sich von ihrem Glauben zu distanzieren.

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Religiöser Hass im Iran: Baha‘i wird Opfer tödlicher Messerattacke

Herr Farhang Amiri, ein Baha’i aus der iranischen Stadt Yazd, wurde am 26. September 2016, offensichtlich aus Gründen religiösen Hasses, Opfer einer Messerattacke und erlag kurz nach der Tat seinen Verletzungen. Seit 2005 verzeichneten die iranischen Baha’i über 50 tätliche Übergriffe, die allesamt straffrei blieben.

 

Das Opfer des jüngsten Mordes war Farhang Amiri, 63, Familienvater von vier Kindern. Berichten zufolge kamen zwei junge Männer unter dem Vorwand, Amiris Lieferwagen kaufen zu wollen an sein Haus, abends wurde er dann mit mehreren Stichwunden in der Brust schwer verletzt vorgefunden und erlag seinen schweren Verletzungen kurz nach der Ankunft in einem Krankenhaus.

 

Die Täter wurden gefasst und gaben vor Augenzeugen zu, Herrn Amiri mit einem Messer erstochen zu haben, welches sie eigens zu diesem Zweck mitgebracht hatten. Auf das Tatmotiv angesprochen, antwortete einer der Tatverdächtigen, dass er den Mord begangen habe, weil er wusste, dass Herr Amiri Baha’i ist.

 

„Die deutsche Baha‘i-Gemeinde ist zutiefst betroffen über die Ermordung von Herrn Amiri. Sie ist beunruhigt über die nicht nachlassende Verfolgung der Baha’i im Iran, die den Nährboden für solche Gewalttaten liefert“,
kommentiert der Sprecher der Baha’i-Gemeinde in Deutschland, Prof. Ingo Hofmann.

 

„Offensichtlich hatten die Täter geplant, einen unschuldigen Baha’i zu ermorden. Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass dieses Verbrechen religiös motiviert war. Herr Amiri war unter seinen Nachbarn für seine Freundlichkeit, Sanftheit, Weisheit und Bescheidenheit bekannt”, so Hofmann. „Er hatte mit niemandem Streit. Sein familiäres Umfeld war geprägt von Liebe und Harmonie und er ermutigte seine vier Kinder, ehrlich und vertrauenswürdig zu sein. Unsere erste Sorge gilt der Familie des Ermordeten. Uns liegt jedoch auch daran, dass die iranischen Behörden unverzüglich beginnen, dieses Verbrechen zu untersuchen und dabei gewährleisten, dass bei der Aufklärung Religionszugehörigkeit keine Rolle spielen darf“, so Hofmann weiterhin.
„Wenn die Behauptung von Präsident Rohani glaubwürdig sein soll, dass unter seiner Präsidentschaft alle iranischen Bürger unabhängig von ihrem religiösen Glauben gleiche Rechte genießen, dann muss die Aufklärung dieses Falls von der Regierung Irans äußerst ernst genommen werden“, fordert Hofmann.

 

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Der "Runde Tisch der Religionen" in Deutschland

zur Flüchtlingsfrage

Fremdenfeindlichkeit und Fanatismus dürfen nicht religiös begründet werden !

Im März 2016 traf sich der Runde Tisch der Religionen in Deutschland zu seiner halbjährlichen Sitzung in Frankfurt a.M. Aus aktuellem Anlass verabschiedeten dabei die Mitglieder der größten in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften eine gemeinsame Stellungnahme zur Flüchtlingsfrage. Darin bekräftigten sie unter anderem, dass sie „alles, was einem Willkommensklima in unseren Gemeinden und unserer Gesellschaft dient – in Begegnung, Verständigung und Kooperation aus tiefer Überzeugung unterstützen“. Als Vertreter der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland war Dr. Nicola Towfigh dabei.

Die Bahá’í-Freunde in Zülpich/Euskirchen schließen sich dieser Erklärung an:

Erklärung: Die Aussagen unserer heiligen Schriften im Blick auf Fremde, auf Bedürftige und auf das Verhältnis der verschiedenen Völker zueinander sind eindeutig. Sie entsprechen der zentralen Aussage der Menschenrechtserklärung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Für Menschen, die in den Traditionen ihrer Religionen leben, sind sie verbindlich. Fremdenfeindlichkeit und Fanatismus dürfen nicht religiös begründet werden!

Für die Religionsgemeinschaften ergeben sich in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise folgende Maßstäbe:

  • Bei allen notwendigen Maßnahmen ist die Würde jedes einzelnen Menschen und die Perspektive eines gelingenden Zusammenlebens national und international zu achten.
  • Das gilt für die Bekämpfung der Fluchtursachen ebenso wie für die Versorgung in den Flüchtlingslagern der verschiedenen Länder, für die Aufnahme in Deutschland und auch für unvermeidliche Rückführungen.

Wir setzen uns insbesondere ein für gemeinsame Aktionen der Religionsgemeinschaften im nationalen wie im internationalen Rahmen. Dabei hat die Freiheit in umfassendem Sinne für uns besonderes Gewicht, indem wir verfolgten und marginalisierten Gruppen zur Seite stehen wollen. Alles, was einem Willkommensklima in unseren Gemeinden und unserer Gesellschaft dient, in Begegnung, Verständigung und Kooperation, unterstützen wir aus tiefer Überzeugung.

Für die Mitglieder des Runden Tisches der Religionen in Deutschland (RT/D)

aus dem Zentralrat der Juden, der evangelischen Kirche, der römisch-katholischen Kirche, der orthodoxen Kirche, der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), dem Islamrat, dem Zentralrat der Muslime, der Deutschen Buddhistischen Union (DBU) und dem Nationalen Geistigen Rat der Baha’i“.
gez. Dr. Franz Brendle, Geschäftsführer des RT/D

MIt Klick zur website vom Runden Tisch der Religionen Deutschland
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Naw-Rúz-Aktion am Kölner Dom 2015

Am 21.3.2015 sind Rosenblätter vor dem Kölner Dom in alle Winde zerstreut worden ... und die Rosen sind umgefallen ... Freude haben sich getroffen um auf die Situation der Bahais im Iran aufmerksam zu machen. Ein Brief von Fariba Kamalabadis Tochter an ihre geliebte Mutter, die wegen ihres Glaubens seit mehreren Jahren im Gefängnis sitzt, wurde vorgelesen. Wir alle wurden berührt von den klaren Worten eines so verzweifelten Menschen. Diese Welle von Trauer, verbunden mit dem inneren Wunsch etwas dagegen tun zu wollen, ist über den Domplatz geschwappt und hat die Menschenherzen berührt.
Ein Neues Jahr beginnt nun im Iran und wir alle wünschen uns von tiefstem Herzen, dass sich die Situation für die Bahais in der Wiege des Glaubens deutlich bessert und auch für sie gilt: Die Würde des Menschen in Unantastbar! Unsere Gebete sind immer wieder unterwegs und mit dieser Aktion wurde ein klares Zeichen für Religionsfreiheit gesetzt.
Folgender Appell wurde zu dieser Aktion geschrieben und wird in kürze in den Iran geschickt:
"In diesen Tagen wird im Iran und in vielen Teilen der Welt das Naw-Rúz-Fest gefeiert. Durch seine lange Tradition und seine feste Verankerung in dem reichen Kulturerbe Irans ist dieses Fest längst zu einem weltweit beachteten Ereignis geworden.
Naw-Rúz steht dabei auch für Neuanfang und die Erwartung vieler Menschen, dass das Neue Jahr lange bestehende Hoffnungen erfüllen wird. Zu ihnen zählen neben mehreren Menschenrechtsverteidigern, die in Ihrem Land seit einigen Jahren inhaftiert sind, auch der Umgang mit den Bahá’i im Iran.
Im Laufe der Jahre sind hunderte Bahá’i illegal und einzig aufgrund ihres Glaubens verhaftet und eingesperrt worden. Zu ihnen zählen auch die sieben "Yaran", die vor ihrer Inhaftierung die Geschicke der Bahá'í-Minderheit in Ihrem Land informell leiteten.
Wir, die Bürger und Bürgerinnen von Köln, appellieren an Sie, sich für die Haftentlassung dieser Bürger im Iran einzusetzen."

Hochrangiger muslimischer Geistlicher ruft zu religiöser Toleranz auf

In einer bislang einmaligen Geste teilte der iranische Geistliche Ayatollah Abdol-Hamid Masoumi-Tehrani seine Wertschätzung für die Bahá’í im und außerhalb des Irans mit. Der auch als Kalligraph bekannte Geistliche machte nun öffentlich, dass er den Bahá’í der Welt von ihm illustrierte Verse aus den Schriften Bahá’u’lláhs übergeben habe, des Stifters der Bahá’í-Religion.

Neue UNO-Resolution

Die UNO-Vollversammlung spricht in einer Resolution von ihrer “tiefen Sorge über ernstzunehmende, andauernde und wiederkehrende Menschenrechtsverletzungen“ im Iran. Damit zeigt die internationale Gemeinschaft, dass sie sich nicht durch bloße Versprechungen der iranischen Führung einlullen lässt.

Ein Beitrag des österreichischen Fernsehens ORF

Ein Bericht von Mona Winkler über den Bahai Glauben und Ihr Jahr des Dienstes am Haus der Andacht in Neu Delhi / Indien

 

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Verleihung: Religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bundesverwaltungsgericht weist Hessens Revision zurück

Bahá'í-Gemeinde bekommt Körperschaftsrechte

"Haus der Andacht" in Hofheim-Langenhain (Foto: picture alliance / Arco Images G) Großansicht des Bildes "Haus der Andacht" in Hofheim-Langenhain: Die Bahá'i-Gemeinde hat in Deutschland 5600 Mitglieder. Das hessische Kultusministerium muss der Bahá'i-Gemeinde die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts verleihen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit eine Revision der Landesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zurückgewiesen.

Die in Deutschland seit rund 100 Jahren existierende Gemeinde sei auf "Dauer angelegt" und erfülle damit die Voraussetzungen, einen Körperschaftsstatus zu erhalten, entschied das Gericht.

Im Ausgangsfall hatte die hessische Landesregierung den Antrag der Bahá'i mit der Begründung abgelehnt, dass die Mitgliederzahl nicht ein Promille der Bevölkerungszahl erreiche, was 6089 Mitgliedern entspräche . Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben derzeit 5600 Mitglieder. In Hessen leben rund 900 bis 950 Mitglieder, die für die Entscheidung Hessens entscheidend gewesen war. Die Bahá'i-Gemeinde hatte die Anerkennung des Status als Körperschaft in Hessen beantragt, weil hier ihr Nationaler Geistiger Rat ansässig ist.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung"

Artikel 26 - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Solidaritätsaktion in Bonn, 2011
Solidaritätsaktion in Bonn, 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weil du Christ, Moslem oder... bist, darfst du nicht studieren !? 

Viele Menschen in dieser Welt können das Recht auf Bildung nicht geltend machen, bedingt durch mangelnde Ressourcen und Infrastruktur. Anderen wird dieses Recht wegen ihrer Religionszugehörigkeit verwehrt. Das ist im heutigen Iran der Fall.

 

Die Regierung des Irans, einer der Vertragspartner der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ist entschlossen, den Baha’i, der mit ca. 300.000 Mitgliedern größten religiösen Minderheit des Landes, das Recht auf höhere Bildung vorzuenthalten. Die Verweigerung des Rechts auf Bildung gegenüber den Baha’i ist eine von vielen Maßnahmen der iranischen Regierung zur systematischen Verfolgung dieser Religionsgemeinschaft. Laut einem Memorandum des Obersten Revolutionären Islamischen Kulturrates von 1991 liegt der Fokus dieser Verfolgung auf der Blockierung der Entwicklung und des Fortschritts der Baha’i.

Der einzige Weg, der den Baha’i die Zulassung zu Bildungsmöglichkeiten verschaffen kann, besteht darin, dass die Baha’i ihren eigenen Glauben verleugnen. Wenn ein Studienbewerber das Pflichtfeld Religionszugehörigkeit auf dem Aufnahmeformular nicht mit einer der drei Wahlmöglichkeiten – Zoroastrismus, Judentum oder Christentum – ausfüllt, dann wird er als Moslem betrachtet. Schon im Herbst 2006 wurden, um die Verfolgungstaktik für die internationale Öffentlichkeit zu verschleiern, einige hundert Baha’i -Studenten an verschiedenen Bildungsinstituten im ganzen Land zugelassen. Die Regierung hatte hierbei darauf hingewiesen, dass die Angabe der Religion auf den Aufnahmeprüfungsbögen der Universitäten nur klären sollte, in welchem Religionsfach der Bewerber geprüft werden wolle. Im Verlauf des Jahres wurde jedoch über die Hälfte der Baha’i-Studenten wieder exmatrikuliert, nachdem dem Lehrpersonal bekannt wurde, dass sie Baha’i sind.

Die Internationale Baha’i-Gemeinde ist im Besitz der Kopie eines vertraulichen Briefes von 2006, in dem das iranische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Technik iranische Universitäten anweist, jeden Studenten, bei dem sich herausstellt, dass er Baha’i ist, zu exmatrikulieren.

Der Brief steht in krassem Widerspruch zu den Aussagen iranischer Behörden, dass Baha’i-Studenten im Iran keinerlei Diskriminierung ausgesetzt sind (näheres dazu unter: www.bahai.de/presse/artikel/n-id/132/153/ch/37de7da52c/).

In einer Resolution vom 19. Dezember 2007 bringen die Vereinten Nationen die „tiefe Sorge" über die „anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen" im Iran zum Ausdruck. Im Bezug auf die Baha’i berichtet die Resolution, die von Kanada eingebracht und von weiteren 41 Ländern unterstützt wurde, von „Angriffen gegen die Baha’i und ihren Glauben in staatlichen Medien" und der „Häufung von Beweisen dafür, dass sich die Regierung bemüht, die Baha’i zu identifizieren, zu überwachen, aus Hochschulen fernzuhalten, ihnen die wirtschaftliche Lebensgrundlage zu entziehen, willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren".

Darüber hinaus hieß es in einer Rede zur Situation der Baha’i im Iran und zu ihrem Recht auf Bildung im Sommer 2006 von Professor Klaus Dicke, Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena: „Die Wissenschaft und ihre Institution, die Universität, sind in eminenter Weise auf ein Höchstmaß verantwortlicher Freiheit, angstfreier Kommunikation und selbstbestimmter Aktivität angewiesen". Dicke betonte an dieser Stelle weiter, dass es die „Aufgabe der Universitäten" sei, „für dieses Leitbild zu werben und zugleich gegen seine Negation, wo immer sie geschieht, die Stimme zu erheben".

Diese Aufgabe könne beispielsweise dadurch wahrgenommen werden, „dass jede, aber auch jede Beziehung zu Verantwortlichen im Iran genutzt wird, um gegen die dortige Behandlung der Baha’i sowie generell gegen die Verletzungen des Rechts auf Bildung und der Religionsfreiheit zu protestieren", so Dicke.

In diesem Sinne rufen Baha’i-Hochschulgruppen die Universitätsleitungen, Studierende, Professorinnen und Professoren sowie Verwaltungsgremien des akademischen Betriebs in Deutschland auf, gegen das Vorgehen der iranischen Regierung zu protestieren, zum Beispiel durch ein Schreiben an die UN/UNESCO oder amnesty international. Diese internationale Aktion trägt den Namen „Closed Doors". Das Ziel der Aktion ist, dass sich die Türen zur höheren Bildung im Iran weit öffnen – auch für die Baha’i.

Solidaritäts-Aktion in Köln, 2011
Solidaritäts-Aktion in Köln, 2011